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BVerwG, 17.10.2005 - 5 B 15.05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Ausschluss eines Erstattungsanspruchs eines unzuständigen Leistungsträgers nach den Grundsätzen von Treu und Glauben - Erforderlichkeit des Vorliegens einer grundsätzlichen Bedeutung bei einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 23.11.2004 - 10 UE 540/04
- BVerwG, 17.10.2005 - 5 B 15.05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 17.07.1985 - 1 RA 11/84
Finalprinzip der Rehabilitation - Zuständigkeit bei Behandlung in Kur- oder …
Auszug aus BVerwG, 17.10.2005 - 5 B 15.05
Die Beschwerde rügt unter dem Aspekt der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung eine Abweichung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs von der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17. Juli 1985 - 1 RA 11/84 - (BSGE 58, 263) zur Auslegung des § 105 SGB X, wonach "ein Erstattungsanspruch des unzuständigen Leistungsträgers ... nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ausgeschlossen (ist), wenn der Leistungsträger unter eindeutiger Verletzung von Zuständigkeitsregelungen dem Versicherten Leistungen erbracht hat" (Leitsatz 2 der Entscheidung), sich "entgegen der offensichtlichen Sach- und Rechtslage bewusst über seine Unzuständigkeit" hinweggesetzt oder "in sonstiger Weise vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen Rechtsnormen oder gegen schutzwürdige Interessen anderer verstoßen hat".